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Hanfpflanzen im Sonnenlicht – Blatt Bar Cannabis Social Club Magdeburg
Cannabis Social Club · Sachsen-Anhalt

Blatt Bar e.V., Cannabis Social Club für Magdeburg

Blatt Bar e.V. ist eine eingetragene Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz. Die Erlaubnis nach § 11 KCanG liegt seit Juni 2025 vor und wird gerade um eine Ausgabestelle in Magdeburg erweitert. Die erste Ausgabe an Mitglieder ist für die erste Dezemberwoche 2026 geplant, bis dahin gibt der Verein nichts ab.

Mehr erfahren
⚖️ Erlaubnis nach § 11 KCanG
📍 Ausgabestelle Magdeburg
🗓️ Start geplant: Dezember 2026
Juni 2025
Erlaubnis nach § 11 KCanG
erteilt vom LAV Sachsen-Anhalt
Dez. 2026
Erste Ausgabe geplant
Ausgabestelle in Magdeburg
Warteliste
Aufnahmen pausieren
bis die geänderte Satzung eingetragen ist
Eingetragener Verein (e.V.) Erlaubnis nach § 11 KCanG seit Juni 2025 Ausgabe nur persönlich an Mitglieder

Der Verein

Wie der Verein arbeitet

Laboranalysen

Das Qualitätskonzept des Vereins sieht vor, dass ein unabhängiges Labor jede Charge auf THC-Gehalt, Schwermetalle, Pestizide und mikrobiologische Reinheit untersucht, bevor sie an Mitglieder geht.

Mitbestimmung

Über Beiträge, Satzung und Vorstand entscheidet die Mitgliederversammlung. Das KCanG verlangt außerdem, dass Mitglieder am Anbau mitwirken (§ 17 Abs. 2).

Prävention und Jugendschutz

Der Verein hat ein Jugendschutz- und Präventionskonzept und eine präventionsbeauftragte Person nach § 23 KCanG. Dazu gehören Informationen zu Risiken, Wechselwirkungen und Grenzen des Konsums.

Rechtlicher Rahmen

Erlaubnis nach § 11 KCanG seit Juni 2025, Aufsicht durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Umgang mit Mitgliederdaten nach DSGVO.
Cannabis-Pflanzen im Gewächshaus – Anbau in Vereinshand
🌱

Anbau und Ausgabe in Vereinshand

Eine Anbauvereinigung baut selbst an und gibt nur an ihre Mitglieder ab. Ein Verkauf an Dritte ist nach dem KCanG ausgeschlossen. Über Sorten und Anbau entscheiden die Mitglieder gemeinsam.

Ablauf

So wirst du Mitglied

Aufnahmen pausieren gerade, weil wir die Satzung ändern. Voraussichtlich ab Mitte Oktober geht es weiter. Schritt 2 bis 4 kommen also erst danach.

Auf die Warteliste
Konto anlegen und eintragen. Das ist unverbindlich und kostet nichts. Sobald die neue Satzung gilt, bekommst du von uns den Aufnahmeantrag.
Antrag und Nachweise
Aufnahmeantrag nach der neuen Satzung stellen, dazu Ausweis und Adressnachweis im Portal hochladen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Beitrag zahlen
5 € im Monat oder 60 € im Jahr. Die Mitgliedschaft läuft mindestens drei Monate.
Abholen
Ab dem Start der Ausgabe persönlich in der Ausgabestelle Magdeburg, mit Mitgliedsausweis und Lichtbildausweis.
Hände setzen einen Cannabis-Sämling in die Erde

Ein Verein, den die Mitglieder selbst tragen

Über Sorten, Beiträge und die Ausgabe entscheidet die Mitgliederversammlung. Wer eintritt, redet mit.

Mitgliedschaft

Beiträge nach Satzung

Die Beiträge werden erst mit der Aufnahme fällig. Solange du auf der Warteliste stehst, zahlst du nichts, und eine Aufnahme ist damit auch nicht zugesagt.

Monatlich

5€pro / Monat
✓Abholung in der Ausgabestelle Magdeburg, geplant ab Dezember 2026
✓Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
✓Informations- und Präventionsangebote des Vereins
✓Mindestmitgliedschaft drei Monate, danach Kündigung zum Monatsende

Jährlich

60€pro / Jahr
Entspricht 5 € im Monat, einmal im Jahr gezahlt
✓Gleiche Rechte wie bei monatlicher Zahlung
✓Beitrag für zwölf Monate im Voraus
✓Mindestmitgliedschaft drei Monate, danach Kündigung zum Monatsende
✓Gezahlte Beiträge werden nach § 4 der Satzung nicht erstattet

Kündigung: nach drei Monaten Mindestmitgliedschaft jederzeit zum Monatsende, formlos per E-Mail an info@blattbar.de. Bereits gezahlte Beiträge werden nach § 4 der Satzung nicht erstattet. Cannabis ist mit dem Beitrag nicht bezahlt, es wird getrennt zum Selbstkostenpreis abgerechnet.

Hanffeld im Hintergrund – Vereins-Roadmap

ROADMAP

Unser Weg

Drei von sechs Etappen geschafft.

  1. ✓
    2024
    Planung
  2. ✓
    2025
    Gründung
  3. ✓
    Juni 2025
    Erlaubnis § 11 KCanG erteilt
  4. 4
    in Arbeit
    Satzungsänderung im Vereinsregister
  5. 5
    parallel
    Ausgabestelle Magdeburg: Erlaubnis wird erweitert
  6. 6
    Dez. 2026
    Erste Ausgabe an Mitglieder (geplant)

Stand: September 2026

FAQ

Häufige Fragen